Gutachten zur Trinkwasser-Installation

Wir Erstellen Privatgutachten:

  • zur außergerichtlichen Klärung von Streitfragen 
  • zur technischen Beurteilung von Schäden  
  • erstellen einer Risikoabschätzung §51 TrinkwV
  • fachliche Kontrolle und Dokumentation des Baufortschritts



Bei Streitigkeiten vor Gericht erstellen wir auch bei Beauftragung durch das Gericht  entsprechende Gutachten zur Klärung der gerichtlichen Fragestellungen.

 

 

 

 

 

 
E-Mail
Anruf
Infos