Das Gesundheitsamt kann Verwendungseinschränkungen, Ortbesichtigungen oder zusätzliche Maßnahmen anordnen
Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen
Kommt der Betreiber seinen Pflichten nicht nach (z.B. § 16), kann das Gesundheitsamt anordnen seine Pflichten (herstellen des Gesundheitsschutz) zu erfüllen.