§ 9 Maßnahmen bei Nichteinhaltung

Das Gesundheitsamt kann Verwendungseinschränkungen, Ortbesichtigungen oder zusätzliche Maßnahmen anordnen

 

Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen

Kommt der Betreiber seinen Pflichten nicht nach (z.B. § 16), kann das Gesundheitsamt anordnen seine Pflichten (herstellen des Gesundheitsschutz) zu erfüllen.