§25 Ordnungswidrigkeiten

Werden Regelungen der Trinkwasserverordnung nicht eingehalten, kann diese Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 € geahndet werden.

Dies sind z.B. fahrlässige oder vorsätzliche Verstöße gegen die Anzeige-, Untersuchungs- ,Aufzeichnungs- oder Untersuchungspflicht, oder die Trinkwasserinstallation nicht ordnungsgemäß betreibt oder instand hält.