§21 Information der Verbraucher und Betreiberpflichten

Der Betreiber muss die betreffenden Verbraucher über folgende Punkte informieren


  1. Qualität des Trinkwasser (z.B. Trinkwasseranalysen) 
  2. zusätzliche Aufbereitungsstoffe z.B. Enthärtungsanlagen 
  3. Bleirohre ab dem 01.12.2013
  4. Überschreitung von Grenzwerten/ technischer Maßnahmenwert Legionellen
  • Info über das Ergebnis

  • getroffene Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
  • allg. Info über Legionellen, Infektionsweg, Krankheitsbilder
  • besonders gefährdete Nutzergruppen
  • gefährdete Entnahmestellen oder Trinkwassernutzung
    (Duschen, Inhalatoren, Raumluftbefeuchter, Hochdruckreiniger...)
  • weitere Vorgehensweise