§21 Information der Verbraucher und Betreiberpflichten
Der Betreiber muss die betreffenden Verbraucher über folgende Punkte informieren
- Qualität des Trinkwasser (z.B. Trinkwasseranalysen)
- zusätzliche Aufbereitungsstoffe z.B. Enthärtungsanlagen
- Bleirohre ab dem 01.12.2013
- Überschreitung von Grenzwerten/ technischer Maßnahmenwert Legionellen
- getroffene Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
- allg. Info über Legionellen, Infektionsweg, Krankheitsbilder
- besonders gefährdete Nutzergruppen
- gefährdete Entnahmestellen oder Trinkwassernutzung
(Duschen, Inhalatoren, Raumluftbefeuchter, Hochdruckreiniger...) - weitere Vorgehensweise