§17 Anforderungen an Anlagen zur Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser

  • Trinkwasserinstallationen sind gem. a.a.R.d.T. zu planen, zu bauen und zu betreiben
  • es dürfen nur Produkte und Materialien verwendet werden, die zertifiziert sind für de Einsatz in Trinkwasserinstallationen (i.d.R. DVGW-Kennzeichen)
  • Nichttrinkwasseranlagen (z.B. Regenwasseranlagen) dürfen nur über eine geeignete Sicherungseinrichtung mit Trinkwasseranlagen verbunden werden